Elementar und unbenannte Gefahren – Privatkunden

Weshalb eine erweiterte Deckung für Sie sinnvoll ist

Die drei Grundgefahren Feuer, Leitungswasser und Sturm/Hagel, für die Hausratversicherung kommt Einbruchdiebstahl / Vandalismus als vierte Grundgefahr noch hinzu, hat inzwischen vernünftigerweise fast jeder für sein Gebäude oder Hausstand abgesichert. Viele der möglichen Schäden, die zu hohen Kosten führen können, sind so bereits abgedeckt. Dennoch zeigt diese Drei- bzw. Vier-Gefahren-Deckung noch einige Lücken für Schadenereignisse, deren Folgen Versicherungsnehmer selbst tragen müssten.

Durch die Deckungserweiterungen „Elementarschäden“ und „unbenannte Gefahren“ lassen sich diese Lücken im Versicherungsschutz merklich verkleinern.

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Elementarschäden – Das Spiel der Elemente

Neben Sturm und Hagel (welche eine eigene versicherbare Gefahr darstellen), sind Überschwemmung und Hochwasser die beiden Elementargefahren, die am häufigsten zu Versicherungsfällen führen.

Schnell entstehen hier Kosten in mittlerer fünfstelliger Höhe. Gerade bei Überschwemmungen resultieren diese Kosten meist gar nicht so sehr aus echten Beschädigungen am Gebäude, sondern vielmehr aus dem Aufwand, der für Auspumpen, Reinigung und Trockenlegung betrieben werden muss. Die Mühen, die es macht, z. B. einen schlammgefüllten Keller wieder in den ursprünglichen Zustand zu versetzen, dürfen Sie wirklich nicht unterschätzen.

Fast einstimmig ist die Expertenmeinung, dass wir uns in den nächsten Jahren auf noch mehr Wetterextreme einstellen müssen. Somit empfiehlt es sich dringend, sich auf das Wetter von morgen einzustellen und die Deckungserweiterung der Elementarschäden zu sichern.

Was ist genau versichert?



UNBENANNTE GEFAHREN – Versichert gegen (fast) alles Mögliche

Die drei Grundgefahren in Verbindung mit der Deckungserweiterung um Elementarschäden stellt eine sehr solide Absicherung dar, die einen Großteil, der in der Praxis wirklich eintretenden Versicherungsfälle abdeckt.

Die bestmögliche Abrundung des Versicherungsschutzes für Gebäude und den darin befindlichen Hausrat stellt die Deckung gegen unbenannte Gefahren dar. Diese schwer greifbare Gefahrengruppe, kommt für Schäden auf, die durch eine Gefahr entstanden sind, die nicht näher in den Bedingungen benannt wurden. Aber Vorsicht: Benannte Ausschlüsse gelten trotzdem. Somit ist in dieser Deckung, die zusammen mit den Grundgefahren und Elementarschäden auch als All-Risk-Deckung bekannt ist, jedes Schadensereignis versichert, das nicht ausdrücklich in den Bedingungen eines Versicherers ausgeschlossen wurde.

Durch die große und unbenannte Fülle vieler versicherter Schadensursachen ist diese Form der Deckung für viele Kunden oft nur schwer greifbar. Auch sind für diese Deckungserweiterung die Versicherungsbedingungen von Versicherer zu Versicherer recht unterschiedlich ausgestaltet. Trotzdem hier einige Schadenbespiele, für die eine Leistung aus dem Deckungsbaustein „unbenannte Gefahren“ in Frage kommt:

  • Wind unter Windstärke 8, Durchzug
  • Herunterfallen von Küchenschränken
  • Absturz eines Aufzuges
  • Versehentliche Beschädigungen
  • Schäden durch plötzliches Absenken bei Tunnelarbeiten
  • Diebesbande bricht in ein Gebäude ein und demontiert die Heizungsanlage
  • Erschütterungsschäden am Gebäude, z. B. durch Tiefflieger
  • Schäden durch Anprall von Gegenständen, z. B. Strommasten
  • Schäden durch unterirdischen Baumwurzelwuchs, z. B. durch Heben von Terrassenplatten
  • Haustier beschädigt den Hausrat (sog. „Knabberklausel“)
  • Fernseher fällt versehentlich beim Umzug runter
  • Farbeimer fällt um, auslaufende Farbe beschädigt die Fassade
  • Schäden durch umfallende Leiter
  • Nestbau durch Tiere an der Fassade
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