Aktuell verwandeln Schnee und Eis unsere Grundstücks- und Gehwege wieder zu regelrechten Eisbahnen. Die Räum- und Streupflicht obliegt, abgesehen von sehr wenigen Ausnahmen, den Grundstückseigentümern. Auch wenn der Eigentümer diese „Obliegenheit“ dem Mieter überträgt, bleibt die Verantwortung im Schadensfall beim Vermieter. Bei Gebäuden mit Eigentumswohnungen stehen die Besitzer gleichermaßen in der Pflicht und damit in […]
