Bauherrenrechtsschutz

Bei dem Bau einer Immobilie kommen oft unerwartete Probleme auf. Planungsfehler oder Baumängel sind leider keine Seltenheit, oft finden sich die Bauherren in der Situation wieder, ihr Recht vor Gericht erstreiten zu müssen.

Wenn Sie sich in dieser Situation wiederfinden, erwarten Sie hohe Anwalts- und Gerichtskosten.

Achtung: Diese Kosten werden nicht von Ihrer privaten Rechtsschutzversicherung getragen. Hier wird eine Bauherrenrechtsschutz benötigt.

Was übernimmt die Bauherrenrechtsschutz im Fall eines Rechtsstreits?

Die Bauherrenrechtsschutz übernimmt im Fall eines Rechtsstreits die Kosten für:

  • Anwälte
  • Gerichte
  • Sachverständige
  • Zeugen
  • Reisekosten
  • Schlichtungsversuche

Welche Beispielfälle sind mit einer Bauherrenrechtschutz abgesichert?

Mit der Bauherrenrechtsschutz sind Sie im Fall eines Rechtsstreites beim Bau, Kauf oder der Sanierung abgesichert.

Beispiel: Die teure PlanungPlanungsfehler Umgedrehtes Haus

Schon vor der Finanzierung Ihres Einfamilienhausesbei bei Ihrem Finanzierungspartner beauftragen Sie einen Architekten mit der Planung des Bauobjekts. Er übersieht, dass der Baugrund nicht ausreichend tragfähig ist. Als Ihr Haus fertiggestellt ist, können Sie es nicht beziehen, da es wegen der Bodenbeschaffenheit umfangreiche Mängel aufweist. Der Schaden beträgt 250.000 €. Diesen möchten Sie von Ihrem Architekten, der auch mit der Beaufsichtigung der Bauarbeiten beauftragt war, ersetzt haben.

 

Beispiel: Der mangelhafte NeubauBaumangel Riss in Wand

Innerhalb eines Jahres nach Errichtung Ihres Einfamilienhauses stellt sich heraus, dass die Wände aufgrund fehlerhafter Bauausführung Risse bekommen haben. Zudem wurde die Wärmedämmung mangelhaft erstellt. Als Sie verlangen, die Schäden zu beheben, weist die Baufirma jede Verantwortung von sich. Laut Gutachten soll die Sanierung der Wände inkl. Wärmedämmung 110.000 € kosten. Sie sehen sich gezwungen, Ihren Gewährleistungsanspruch gerichtlich durchzusetzen.

 

Beispiel: Der verschimmelte Dachstuhlverschimmelter Dachstuhl

Sie erben ein sanierungsbedürftiges Haus. Der Dachstuhl ist so marode, dass er abgerissen und neu errichtet werden muss. Nach zwei Jahren stellen Sie Schimmelpilz am Holzgebälk des neuen Dachstuhls fest. Nähere Untersuchungen ergeben, dass das Gebälk schon beim Einbau pilzbelastet war. Nachdem Sie dem Bauunternehmen mehrfach erfolglos Fristen gesetzt haben, beauftragen Sie eine andere Firma mit der Instandsetzung. Mit einer Klage verlangen Sie von dem Architekten und der Baufirma für diese Arbeiten Ersatz der Kosten in Höhe von 80.000 €.

 

Häufig gestellte Fragen






Hinweis:
Diese Beratungshilfe dient ausschließlich der allgemeinen Information und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Es kann auch keine Gewähr für die Aktualität der Informationen übernommen werden.

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