Elementar und unbenannte Gefahren – Firmenkunden

Weshalb eine erweiterte Deckung für Sie sinnvoll ist

Die drei Grundgefahren Feuer, Leitungswasser und Sturm/Hagel (bei der Inhalts- und der Betriebsunterbrechungsversicherung kommt noch Einbruch/Diebstahl hinzu), hat inzwischen fast jedes Unternehmen abgesichert. Viele der möglichen Schäden, die zu hohen Kosten und Umsatzverlusten führen können, sind so bereits abgedeckt. Dennoch zeigt diese Drei- bzw. Vier-Gefahren-Deckung noch einige Lücken, auf die wir auf dieser Seite eingehen möchten.

Durch die Deckungserweiterungen „Elementarschäden“ und „unbenannte Gefahren“ lassen sich diese Lücken im Versicherungsschutz merklich verkleinern.

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Elementarschäden – Das Spiel der Elemente

Neben Sturm und Hagel (welche eine eigene versicherbare Gefahr darstellen), sind Überschwemmung und Hochwasser die beiden Elementargefahren, die am häufigsten zu Versicherungsfällen führen.

Schnell entstehen hier Kosten in mittlerer fünfstelliger Höhe. Gerade bei Überschwemmungen resultieren diese Kosten meist gar nicht so sehr aus echten Beschädigungen am Gebäude, sondern vielmehr aus dem Aufwandfür Auspumpen, Reinigung und Trockenlegung. Die Mühen, die es macht, z. B. einen schlammgefüllten Keller wieder in den ursprünglichen Zustand zu versetzen, sollte man nicht unterschätzen.

Fast einstimmig ist die Expertenmeinung, dass wir uns in den nächsten Jahren auf noch mehr Wetterextreme einstellen müssen. Somit empfiehlt es sich dringend, sich auf das Wetter von morgen einzustellen und die Deckungserweiterung der Elementarschäden zu sichern.

Was ist genau versichert?



UNBENANNTE GEFAHREN – Versichert gegen (fast) alles Mögliche

Die drei Grundgefahren in Verbindung mit der Deckungserweiterung um Elementarschäden stellt eine sehr solide Absicherung dar, die einen Großteil der in der Praxis wirklich eintretenden Versicherungsfälle abdeckt.

Die bestmögliche Abrundung des Versicherungsschutzes Betriebsgebäude, den darin befindlichen Inhalt sowie den Fall einer Betriebsunterbrechung stellt die Deckung gegen unbenannte Gefahren dar. Diese schwer greifbare Gefahrengruppe kommt für Schäden auf, die durch eine Gefahr entstanden sind, die nicht näher in den Bedingungen benannt wurde. Aber Vorsicht: Benannte Ausschlüsse gelten trotzdem. Somit ist in dieser Deckung, die zusammen mit den Grundgefahren und Elementarschäden auch als All-Risk-Deckung bekannt ist, jedes Schadensereignis versichert, das nicht ausdrücklich in den Bedingungen eines Versicherers ausgeschlossen wurde.

Durch die große und unbenannte Fülle vieler versicherter Schadensursachen ist diese Form der Deckung für viele Kunden oft nur schwer greifbar. Auch ist diese Deckungserweiterung von Versicherer zu Versicherer recht unterschiedlich. Trotzdem hier einige Schadenbespiele, für die eine Leistung aus dem Deckungsbaustein „unbenannte Gefahren“ in Frage kommt:

 

  • Wind unter Windstärke 8, Durchzug
  • Herunterfallen von Küchenschränken
  • Absturz eines Aufzuges
  • Versehentliche Beschädigungen, z.B. Stapler kollidiert mit Hochregal
  • Schäden durch plötzliches Absenken bei Tunnelarbeiten
  • Diebesbande bricht in ein Gebäude ein und demontiert die Heizungsanlage
  • Erschütterungsschäden am Gebäude, z. B. durch Tiefflieger
  • Schäden durch Anprall von Gegenständen, z. B. Strommasten
  • Schäden durch unterirdischen Baumwurzelwuchs, z. B. durch Heben von Fahrbahndecken
  • Nestbau durch Tiere an der Fassade
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