Elementar und unbenannte Gefahren – Privatkunden
Weshalb eine erweiterte Deckung für Sie sinnvoll ist
Die drei Grundgefahren Feuer, Leitungswasser und Sturm/Hagel, für die Hausratversicherung kommt Einbruchdiebstahl / Vandalismus als vierte Grundgefahr noch hinzu, hat inzwischen vernünftigerweise fast jeder für sein Gebäude oder Hausstand abgesichert. Viele der möglichen Schäden, die zu hohen Kosten führen können, sind so bereits abgedeckt. Dennoch zeigt diese Drei- bzw. Vier-Gefahren-Deckung noch einige Lücken für Schadenereignisse, deren Folgen Versicherungsnehmer selbst tragen müssten.
Durch die Deckungserweiterungen „Elementarschäden“ und „unbenannte Gefahren“ lassen sich diese Lücken im Versicherungsschutz merklich verkleinern.
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Elementarschäden – Das Spiel der Elemente
Neben Sturm und Hagel (welche eine eigene versicherbare Gefahr darstellen), sind Überschwemmung und Hochwasser die beiden Elementargefahren, die am häufigsten zu Versicherungsfällen führen.
Schnell entstehen hier Kosten in mittlerer fünfstelliger Höhe. Gerade bei Überschwemmungen resultieren diese Kosten meist gar nicht so sehr aus echten Beschädigungen am Gebäude, sondern vielmehr aus dem Aufwand, der für Auspumpen, Reinigung und Trockenlegung betrieben werden muss. Die Mühen, die es macht, z. B. einen schlammgefüllten Keller wieder in den ursprünglichen Zustand zu versetzen, dürfen Sie wirklich nicht unterschätzen.
Fast einstimmig ist die Expertenmeinung, dass wir uns in den nächsten Jahren auf noch mehr Wetterextreme einstellen müssen. Somit empfiehlt es sich dringend, sich auf das Wetter von morgen einzustellen und die Deckungserweiterung der Elementarschäden zu sichern.
Was ist genau versichert?
Überschwemmung
Überflutet Oberflächenwasser (z. B. eines stehenden oder fließenden Gewässers) durch starke Witterungsniederschläge (auch Schmelze) Grund und Boden, spricht man im Sinne der Elementardeckung von einer Überschwemmung. Auch das niederschlagsbedingte Austreten von Grundwasser an der Erdoberfläche kann zu einer versicherten Flut führen.
Ein Beispiel für gleich drei Überschwemmungsszenarien stellen die aktuell Unwetterereignisse, verursacht von Tief „Bernd“ dar. Innerhalb kürzester Zeit vielen mehrere Hundert Liter Regen pro Quadratmeter.
- Es kam zu kurzfristigen Überflutungen von versiegelten Flächen. Das Wasser konnte nicht durch die Kanalisation abfließen und fand so den Weg in tiefer gelegene Gebäudebereiche und Keller.
- Das nicht abfließende Oberflächenwasser seinen Weg in kleine Bäche, die aufgrund der Wassermassen in kurzer Zeit zu reißenden Flüssen mutierten, über die Ufer traten und verehrende Zerstörungen anrichteten.
- Letztendlich traten großen Flüsse, gespeist von den vielen kleinen reisenden Strömen ebenfalls in kürzester Zeit in Teilbereichen über die Ufer und verursachten die seit Jahrzehnten bekannten Hochwasserschäden.
Rückstau
Wird eine Ortschaft unter Hochwasser gesetzt, so läuft immer zuerst die Kanalisation voll. Kann sie die Wassermassen nicht mehr aufnehmen, sieht man dies am Wasser, das aus Gullis hervorquillt. Bei genug Wasser kann der Druck in den Leitungen der Kanalisation hoch genug sein, dass es Wasser durch die Ableitungsrohre zurück ins Gebäude drückt. Dieser Rückstau verursacht Verunreinigungen. Rückstau macht Hochwasser auch für Gebäude in höheren Lagen zu einem Thema, die von einer Überschwemmung selbst geschützt wären.
Erdrutsch
Hänge sind permanent der Erosion durch Wind und Niederschläge ausgesetzt. Kommen die „richtigen“ Faktoren zusammen, verliert der Hang an Festigkeit und gerät ins Rutschen. Schäden, die ein solcher Erdrutsch verursacht, sind im Rahmen der Elementarschadenversicherung mit gedeckt.
Auch hierzu hat Tief „Bernd“ einige traurige Beispiele geliefert. Häuser wurden teilweise Hälfte mitgerissen.
Erdfall
Im November 2010 tat sich in der Kleinstadt Schmalkalden, Thüringen, mitten in der Nacht ein 40 mal 30 Meter großer Krater auf. Er verschluckte ein Auto, die Straße und eine Garage. Fünf Häuser wurden damals vorsorglich evakuiert, da ein weiterer Erdfall nicht ausgeschlossen werden konnte. Solche natürlichen Erdabsenkungen kommen vor allem in Karstgebieten immer wieder vor.
Karstgebiete sind Landschaften, die sich aufgrund von unterirdischer Entwässerung durch Höhlenbildung, Erdfälle und Wasserschwinden auszeichnen. In der Elementarschadendeckung ist Erdfall durch natürliche Ursachen abgedeckt.
Schneelast
In den letzten Jahren kam es immer wieder zu dem Phänomen, dass die Winter von kurzen, dafür umso heftigeren Schneefällen geprägt waren. Schnee blieb zudem lange liegen und wurde enorm schwer, wenn es zu Tauphasen kam. Vor allem in 2006 versanken viele Gebiete der Republik geradezu im Schnee. Für die Dächer von Häusern waren die Schneemassen eine enorme Belastung, der vor allem Flachdachbauten oft nicht gewachsen waren und nachgaben.
Erdbeben
Jedes Jahr werden in Deutschland mehrere hundert Erdbeben gemessen. Beben der Stärke 4 bis 5 kommen etwa alle 18 Monate vor. Eines der stärksten Beben war wohl das Beben von Roermond im Jahr 1992, das Teile der Niederlande und Deutschlands mit einer Stärke von 5,9 auf der Richterskala erschütterte. Es sorgte für erhebliche Sachschäden z. B. auch am Kölner Dom. Insgesamt wurden die Sachschäden durch dieses Beben alleine in Deutschland auf über 75 Mio. Euro geschätzt. Bereits leichte Beben können Ziegel vom Dach lösen oder Risse in der Fassade verursachen. Auch bei solchen Schäden greift die Elementarschadendeckung.
Lawinen
Bei einer versicherten Lawine handelt es sich um Schnee- oderEismassen, die einen Berghang hinab rauschen. Auch Schäden durch die von ihr verursachte Druckwelle sind versichert. Ein sich hier anbietendes Schadensbeispiel ist das Ferienhaus in den Bergen, das von einer solchen Lawine weggerissen wird. Mit dem Haus wird natürlich auch der mitgeführte Hausrat zerstört, der im Rahmen der Außenversicherung auch im Urlaub unter den Versicherungsschutz der Hausratversicherung fällt.
Vulkanausbruch
Über die Fläche Deutschlands sind 53 Vulkane verteilt. Zumindest die Vulkane der Eifel werden nach neueren Forschungsergebnissen als nur schlafend eingestuft. Der letzte größere Ausbruch liegt hier wohl 13.000 Jahre zurück. Dies veranlasste die britische Daily Mail Anfang 2012 wohl auch zu der Spekulation, dass ein Ausbruch des Laacher Sees unmittelbar bevor stünde. Aus wissenschaftlicher Sicht deutet hierauf nichts hin, da lediglich ein etwa gleichbleibender Ausstoß vulkanischen Kohlendioxids zu verzeichnen ist. Eine Regelmäßigkeit beim Ausbruch von Vulkanen gibt es nicht. Die Intervalle zwischen Ausbrüchen sind sehr unterschiedlich. Wichtig ist jedoch, dass man sich darüber im Klaren ist, dass ein Vulkanausbruch in Deutschland grundsätzlich nicht unmöglich ist. Kommt es im Urlaub zu einem Ausbruch, würde eine Elementarschadendeckung in der Hausratversicherung z. B. Ihre im Hotelzimmer zurückgelassene Kleidung ersetzen, wenn das Gebäude durch Lava in Flammen aufgeht.
UNBENANNTE GEFAHREN – Versichert gegen (fast) alles Mögliche
Die drei Grundgefahren in Verbindung mit der Deckungserweiterung um Elementarschäden stellt eine sehr solide Absicherung dar, die einen Großteil, der in der Praxis wirklich eintretenden Versicherungsfälle abdeckt.
Die bestmögliche Abrundung des Versicherungsschutzes für Gebäude und den darin befindlichen Hausrat stellt die Deckung gegen unbenannte Gefahren dar. Diese schwer greifbare Gefahrengruppe, kommt für Schäden auf, die durch eine Gefahr entstanden sind, die nicht näher in den Bedingungen benannt wurden. Aber Vorsicht: Benannte Ausschlüsse gelten trotzdem. Somit ist in dieser Deckung, die zusammen mit den Grundgefahren und Elementarschäden auch als All-Risk-Deckung bekannt ist, jedes Schadensereignis versichert, das nicht ausdrücklich in den Bedingungen eines Versicherers ausgeschlossen wurde.
Durch die große und unbenannte Fülle vieler versicherter Schadensursachen ist diese Form der Deckung für viele Kunden oft nur schwer greifbar. Auch sind für diese Deckungserweiterung die Versicherungsbedingungen von Versicherer zu Versicherer recht unterschiedlich ausgestaltet. Trotzdem hier einige Schadenbespiele, für die eine Leistung aus dem Deckungsbaustein „unbenannte Gefahren“ in Frage kommt:
- Wind unter Windstärke 8, Durchzug
- Herunterfallen von Küchenschränken
- Absturz eines Aufzuges
- Versehentliche Beschädigungen
- Schäden durch plötzliches Absenken bei Tunnelarbeiten
- Diebesbande bricht in ein Gebäude ein und demontiert die Heizungsanlage
- Erschütterungsschäden am Gebäude, z. B. durch Tiefflieger
- Schäden durch Anprall von Gegenständen, z. B. Strommasten
- Schäden durch unterirdischen Baumwurzelwuchs, z. B. durch Heben von Terrassenplatten
- Haustier beschädigt den Hausrat (sog. „Knabberklausel“)
- Fernseher fällt versehentlich beim Umzug runter
- Farbeimer fällt um, auslaufende Farbe beschädigt die Fassade
- Schäden durch umfallende Leiter
- Nestbau durch Tiere an der Fassade