Aus gegebenem Anlass

Aktuell verwandeln Schnee und Eis unsere Grundstücks- und Gehwege wieder zu regelrechten Eisbahnen. Die Räum- und Streupflicht obliegt, abgesehen von sehr wenigen Ausnahmen, den Grundstückseigentümern. Auch wenn der Eigentümer diese „Obliegenheit“ dem Mieter überträgt, bleibt die Verantwortung im Schadensfall beim Vermieter. Bei Gebäuden mit Eigentumswohnungen stehen die Besitzer gleichermaßen in der Pflicht und damit in der Haftung, wenn ein Passant auf dem Gehweg stürzt.

Cartoon Mann vor Haus beim Schnee schieben als Winterdienst

Eine teure Angelegenheit, so dass Eigentümer von selbstgenutzten Einfamilienhäusern und Mieter mit Streupflichten, wenn’ es denn tatsächlich noch welche gibt, die keine haben, dringend eine Privathaftpflicht-Versicherung abschließen sollten.

Für Unternehmen und Gewerbetreibende in der Eigenschaft als Eigentümer oder Mieter einer Betriebsstätte gilt das natürlich auch. Hier kommt die Betriebshaftpflicht-Versicherung zum Tragen, wenn etwas schief geht.

Vermieter sollten im Besitz einer Haus- und Grundeigentümer-Haftpflichtversicherung sein.

Geeignete Policen gibt es samt Beratung und Schadenexpertise bei ProConsult.

 

Wo wir gerade darüber reden:

Sollten in diesen Tage tatsächlich noch Verkehrsteilnehmer ohne Winterreifen auf unseren Straßen unterwegs sein:

§ 2 Abs. 3a StVO (Straßenverkehrsordnung) besagt, dass bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte ein Kraftfahrzeug nur mit geeigneten Reifen (M+S Reifen) gefahren werden darf.

Reifenspuren, Reifenprofil, kurvig,perspektivisch

Als Motivationsanstoß sind 60 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg vorgesehen. Im Falle eines Unfalls unter Verwendung unzureichender Bereifung steht der Versicherungsschutz auf dem Spiel und darüber hinaus droht eine Anzeige wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr.
Winterreifen gibt es beim Reifenhändler, Autohaus oder der Kfz-Werkstatt Ihres Vertrauens.

Kfz-Policen, die nicht beim ersten Fehler des Versicherungsnehmers gleich „den Hasenfuß geben“ und die Leistung verweigern, bietet ProConsult ebenfalls, wie oben, mit entsprechender Beratung und Schadensservice.

Frank Tengler-Marx
Januar 2017

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