Jahrhunderte lang waren „Anstand und Sitte des ehrbaren Kaufmanns“[1] eine Gewähr für einen geordneten Umgang der Protagonisten im Geschäftsleben. Heute ist der Begriff fast vergessen und gilt, wenn ihn einer noch kennt, als antiquiert. Als sprichwörtlichen Hüter des Grals hat der Gesetzgeber die Industrie- und Handelskammern bestimmt1. Und auch wenn der Begriff des „ehrbaren Kaufmanns“ […]
