Mehr Schutz für Whistleblower

Durch das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) hat Deutschland nun die EU-Hinweisgeberschutzrichtlinie umgesetzt. Mit dem Gesetz sollen Hinweisgeber, auch Whistleblower genannt, besser geschützt werden. Es gilt für verschiedene Arten von Beschäftigungsgebern, wie Kapitalgesellschaften, Personengesellschaften und eingetragene Genossenschaften und verpflichtet Unternehmen mit mindestens 50 Beschäftigten dazu, interne Meldestellen einzurichten, um den Whistleblowern einen sicheren Kanal zur Meldung von Verstößen und Missständen zu bieten.

Das Herzstück des Hinweisgeberschutzgesetzes sind die internen Meldestellen. Unternehmen mit mehr als 249 Beschäftigten müssen diese Stellen bereits ab dem 2. Juli 2023 einrichten. Unternehmen mit mindestens 50 Beschäftigten haben bis zum 17. Dezember 2023 Zeit, eine solche Meldestelle zu schaffen. Diese Stellen dienen als vertraulicher Kanal, über den Whistleblower mögliche rechtliche Verstöße oder andere Missstände melden können.

Ergänzend sieht das Gesetz die Möglichkeit einer externen Meldung vor. Zu diesem Zweck errichtet der Bund beim Bundesamt für Justiz (BfJ) die externe Meldestelle des Bundes. Für weitere Informationen diesbezüglich siehe www.bundesjustizamt.de/DE/MeldestelledesBundes/MeldestelledesBundes_node.html.

Eines der Hauptziele des Hinweisgeberschutzgesetzes besteht darin, Whistleblower vor Repressalien zu schützen. Dazu zählen ungerechtfertigte Nachteile wie Kündigung, Benachteiligung, Diskriminierung oder Mobbing, die eine Person aufgrund ihrer Meldung oder Offenlegung erfahren könnte. Das Gesetz sieht vor, dass Verstöße gegen diese Schutzvorgaben als Ordnungswidrigkeiten geahndet werden. Die entsprechenden Bußgelder selbst sind nicht versicherbar. Lediglich die Rechtsberatungs- und Gerichtskosten im Falle eines Widerspruchs des betroffenen Unternehmens sind durch die Firmen-Rechtsschutzversicherung (durchschnittlicher Deckungsumfang) gedeckt.

Abgesehen von einem gewissen zusätzlichen organisatorischen Aufwand, bringt das Gesetz für Unternehmen einige Vorteile mit sich. Es stärkt das Vertrauen der Beschäftigten in ihre Arbeitgeber, da sie Missstände und Verstöße ohne Angst vor negativen Konsequenzen melden können. Durch die frühzeitige Aufdeckung und Behebung von Problemen können Unternehmen Schaden begrenzen und ihre Reputation wahren. Das Gesetz fördert zudem eine transparente Unternehmenskultur und trägt zur Förderung von Rechenschaftspflicht und Compliance bei.

Frank Tengler-Marx

Versicherungsbetriebswirt (DVA)

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