E-Scooter & Co. – legale E-Sause im Straßenverkehr kann bald losgehen

Elektroautos, -fahrräder, und -roller sind bereits seit geraumer Zeit im deutschen Straßenverkehr unterwegs und werden von uns zu Top-Konditionen versichert. E-Scooter (Tretroller mit E-Antrieb), Hoverboards oder E-Skateboards dürfen bislang nicht legal auf der Straße fahren, was es auch schwer machte, für den Straßenverkehr Versicherungsschutz zu besorgen. Diesen Deckungsnotstand können wir demnächst als erledigt melden. Somit sind entsprechende Versicherungsanfragen willkommen!


Gesetzesänderung auf der Zielgeraden

Das Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) bringt soeben die „Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr und zur Änderung weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften“ unter Dach und Fach. Um noch im Frühjahr 2019 über die Ziellinie zu laufen, muss die Verordnung noch über den Tisch der Europäischen Kommission (Notifizierung) und durch den Bundesrat. Kleiner legislativer Fauxpas: Die kleineren Geräte ohne Lenkstange sind in der Verordnung nicht geregelt, folgen aber über eine Ausnahmeverordnung wohl ebenfalls noch im ersten Halbjahr 2019.


Künftige Regeln für E-Scooter & Co.

Stand heute sind das die künftigen bundeseinheitlichen Bedingungen (die wesentlichsten in Kurzform) für E-Scooter in Deutschlands Straßenverkehr:

  • Höchstgeschwindigkeit 20 km/h
  • Radweg ist Pflicht, Gehwege sind tabu. Bei nicht vorhandenem Radweg muss auf der Straße gefahren werden. Freigabe weiterer Bereiche durch neues Schild (siehe unten).
  • Kein „Kinderkram“: Mofa-Führerschein ist Pflicht (Mindestalter 15 Jahre).
  • Kein Parken, sondern Abstellen wie Fahrräder.
  • Technische Mindestanforderungen sind Lenk- oder Haltestange, zwei voneinander unabhängige Bremsen, eine Hupe, Beleuchtung, etc. (siehe auch „Pimp your Scooter“)
  • Versicherungspflicht: Versicherungsplakette (wie „Mofa-Kennzeichen“, nur als kleiner Aufkleber, 6,5 cm hoch,  5,3 cm breit und beleuchtet)
  • Keine Helmpflicht.


Neues Verkehrsschild „E-Scooter frei“

Vergleichbar dem “Fahrräder frei”-Schild wird ein neues “Elektrokleinstfahrzeuge frei”-Schild (siehe oben) kommen um die Einfahrt in ansonsten gesperrte Bereiche zu erlauben.


„Pimp your Scooter“

Auf Besitzer älterer Modelle kommen vor dem Einsatz im Straßenverkehr „ein paar“ Umbauarbeiten zu.

Neben den oben genannten müssen auch bereits im Fuhrpark vorhandene Scooter auch die folgenden, weiteren Voraussetzungen erfüllen:

  • Nenndauerleistung von nicht mehr als 500Watt. Bei Selbstbalancierten nicht mehr als 1.200 Watt.
  • Gesamtbreite Max. 700 mm, Gesamthöhe max. 1.400 mm, Gesamtlänge max. 2.000 mm.
  • Fahrzeugmasse ohne Fahrer max. 50 kg.
  • Anzeige für den Energievorrat.
  • Allgemeine Betriebserlaubnis oder einem Typ entsprechend, für den eine erteilt ist. Alternativ Einzelbetriebserlaubnis.
  • Fahrzeug-Identifizierungsnummer sowie Fabrikschild mit Fahrzeugtyp „Elektrokleinstfahrzeug“, der Höchstgeschwindigkeit und der Genehmigungsnummer der Allgemeinen Betriebserlaubnis oder der Einzelbetriebserlaubnis.

Wir haben von etablierten Anbietern gelesen, die bereits mit einem Nachrüstset „am Start“ sind. Ob das der neuen Verordnung genügt, steht zu bezweifeln. Stichwort: „Allgemeine Betriebserlaubnis“. Für Besitzer von bereits in Betrieb befindlichen Scootern steht der freien Fahrt im Straßenverkehr noch ein gewisser bürokratischer und technischer Aufwand im Weg.

Versicherungsschutz mit Beratung gibt es bei Ihrem Team ProConsult!

 

Frank Tengler-Marx

 

 

Den vollständigen Entwurf der Verordnung finden Sie hier.

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