Insolvenz Thomas Cook & Co., Hilfe auch ohne Rechtsschutzversicherung

 

Besser hätte es in einem spannenden Krimi nicht getimed werden können: Die Herbstferien stehen bevor und einer der größten Reiseveranstalter meldet Insolvenz an. Da weicht das Vor-Urlaubsfeeling zwangsläufig der Unsicherheit.

Was passiert, wenn ich meinen Urlaub bezahlt habe? Wer kommt für die Kosten auf, wenn ich meinen Urlaub nicht antreten kann und für eine kurzfristige Alternativbuchung Mehrkosten entstehen? In welchen Fällen greift die Insolvenzversicherung und wie wende ich den diesbezüglichen Sicherungsschein an?

Gut, hätte man nun eine Rechtsschutzversicherung. Innerhalb des Bausteins Privat- und Berufs-Rechtsschutz sind Streitigkeiten rund um die Urlaubsreise in der Regel selbst bei leistungsschwachen Angeboten abgesichert. Aber was, wenn gar keine Rechtsschutzversicherung besteht. „Den guten Steuermann erkennt man im Sturm“: ProConsult hat auch dafür eine Empfehlung, die Rechtsrat zu sehr überschaubaren Kosten bietet.

Als Ergänzung zur klassischen Rechtsschutzversicherung bietet jurpartner individuelle Lösungen für rechtliche Konflikte in sämtlichen Lebenssituationen. So erhalten zum Beispiel Kunden, die von der Thomas-Cook-Pleite betroffen sind, für 34,90 Euro von versierten Experten eine erste Orientierung per telefonischer Rechtsberatung. Das Unternehmen arbeitet mit einem geprüften Anwaltsnetzwerk und bietet schnelle und kostentransparente Hilfe. Weitere Informationen zu jurpartner erhalten Sie hier*.

 

Frank Tengler-Marx

 

 

 

 

 

 

 

 

 

*Keine Vermittlungstätigkeit seitens der ProConsult GmbH, sondern lediglich eine Weiterleitung ohne wirtschaftlichen Vorteil.
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