Das Kleinflottenmodell der BGV – Furioser Start wird zum Ritt auf der Rasierklinge

 

Alle Jahre wieder suchen die „Kleinflotten-Könige“ unter den Versicherungsmaklern für Ihre mittelständische Klientel nach dem Preisbrecher im Segment Kfz-Flotten zwischen 3 bis 30 Fahrzeugen.

Im Jahr 2018 hieß dieser für viele „BGV – Badische Versicherungen“.

Mit einem sensationellen Stückprämienmodell stand die BGV ganz oben in der Gunst der im Auftrag ihrer Kunden nach Preisbrechern suchenden Trüffelschweine der Versicherungsszene. Dabei war und ist eines unbestreitbar offensichtlich:

Das BGV-Kleinflottenmodell war und ist ein heißes Eisen.

Nach dem Motto, „das Eisen muss geschmiedet werden, solange es heiß ist“ wurde der „assekurate Leckerbissen“ im großen Stil an Bestands- und Neukunden vermittelt. Wie heiß dieses Eisen war, sollte sich jedoch erst noch herausstellen. Zunächst wurden Mitbewerber, die das sensationelle Flottenangebot noch nicht entdeckt hatten, im Wettbewerb um die mittelständische Unternehmerschaft um Längen geschlagen.

Doch die BGV hatte wohl bei der Kalkulation des Kleinflottenmodells eines ein wenig aus den Augen verloren: Wie Pech und Schwefel gehören Versicherung und Schaden zusammen. Das muss der Grund dafür sein, dass die Halbwertszeit der Versicherungsprämie mit der einer wasserlöslichen Kopfschmerztablette vergleichbar war. Damit mussten die Versicherungsmakler nicht rechnen, weil verlaufsabhängige Beitragsanpassungen, nach einer Beitragsgarantiezeit von zwei Jahren, bereits im Vertragswerk eingearbeitet waren.

Diese Beitragsgarantie ist leider relativ wertlos, wie man schnell lernen musste. Denn Flotten werden bei schlechtem Schadenverlauf und leider ohne wahrnehmbare Vorwarnung an den Versicherungsmakler (üblich ist, dem Versicherungsmakler die Chance zu geben, den Vertrag für den Kunden zu kündigen) auch bereits im ersten Versicherungsjahr gekündigt. Das ist dann doch etwas kurz gesprungen und könnte in dem ein oder anderen Fall auf die Reputation des Versicherungsmaklers drücken.

Gibt es auch positive Aspekte? Neben der seinerzeit sehr günstigen Prämie, die mittlerweile leider durch mandatsgefährdende Prämienanpassungen „liquidiert“ wurde, muss fairerweise die Schadenbearbeitung positiv erwähnt werden.

Aber bis hier her wäre die Angelegenheit keine Veröffentlichung wert gewesen. Es geht weiter:

Im Bestand betragen die Beitragsanpassungen der Flotten, die von der BGV nicht gekündigt wurden, zwischen 20% und 110% je Fahrzeug. Die Neugeschäftsprämien liegen noch höher und sind ganz offensichtlich dazu da, dieses zu verhindern.

Apropos verhindern: Zu den unerwünschten Berufsgruppen zählen Bodenverlegebetriebe, Fleischwarenhandel, Garten- und Landschaftsbau, Gebäudereinigungsbetrieb, Immobilienmakler, Landwirtschaftliche Betriebe, Lebensmittelhandel, Medizinische Artikel-Handel, Metallbaubetrieb, Metallbearbeitung, Softwareentwicklung, Trockenbaubetrieb, alle Freiberufler.

Wer jetzt noch Lust hat, einen Deckungsauftrag einzureichen, der muss nur noch beachten, dass ab 2020 laut Annahmerichtlinien ein Zeichnungsverbot für die Städte Hamburg, Berlin, Dresden, Frankfurt, Wiesbaden, Offenbach, Düsseldorf sowie laut einem Post im VEMA-Forum für die Postleitzahlengebiete 0 und 1 verhängt wurde.

Somit war das BGV-Kleinflottenmodell nur für Versicherungsmakler empfehlenswert, die den Ritt auf der Rasierklinge beherrschen und die Personalressourcen für kurzfristige Versichererwechsel in diesem Segment vorhalten. Eine rückblickende Überprüfung im Hause der ProConsult GmbH hat ergeben, dass wir mit dem zur Zeit der Umdeckung zweitgünstigsten Anbieter im Nachhinein ebenso erfolgreich jedoch mit bedeutend weniger Arbeits- und Beratungsaufwand gefahren wären. Unseren Kunden- und Mandanten bleibt ein Preisvorteil für einen kurzen Zeitraum von ein bis zwei Jahren und die Erkenntnis, bei einem recherche- und leistungsstarken Versicherungsmakler betreut zu werden.

 

Frank Tengler-Marx

ProConsult GmbH, Limburg

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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