Sommerzeit ist Garten(diebstahl)zeit

Gerade dieses Jahr, wo der Sommerurlaub vielleicht ausfällt, öffentliche Veranstaltungen abgesagt sind und der Garten der einzige verbleibende Rückzugsort ist, um mit Freunden und Familie gemütlich zusammen zu sitzen, sollte man überlegen, wie und ob die geliebten Gartenmöbel oder der teure neue Grill auf der Terrasse überhaupt versichert sind.

Denn in den Allgemeinen Bedingungen der Hausratversicherung (VHB, siehe GDV) ist hierfür kein Versicherungsschutz vorgesehen. Glücklicherweise schaffen viele Versicherer durch ihre besonderen Bedingungen Abhilfe, sodass auch gegen einfachen Diebstahl, Sturm oder Hagel Versicherungsschutz für die wichtigsten Möbel und Gartengeräte besteht.

So lässt sich auch der neue Mähroboter versichern, damit Sie weiter entspannt die Füße hochlegen können.

Gemeinsam mit Ihrem Versicherungsmakler sollten Sie darauf achten, dass die vorhandenen Gegenstände außerhalb des Hauses entweder namentlich in den Bedingungen genannt sind oder keine Einschränkung der versicherten Sachen besteht. Selbstredend sollte die zur Verfügung stehende Versicherungssumme ausreichend bemessen sein, die „Hausrat“ ist eine Neuwertversicherung.

 

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