„Die verrückte Welt der BaFin“ oder „nach dem Hui bei Wirecard, nun ein Pfui für die traditionellen Kreditinstitute“

Nicht wenige Kapitalanleger müssen extreme Nachteile durch die Wirecard-Pleite verkraften. Dadurch gerät auch die Bafin in die „Schusslinie“. Denn die Aufseher erstatteten im Jahr 2019 noch Strafanzeige (Verdacht auf Marktmanipulation) gegen investigative Journalisten die kritisch über Wirecard Bericht erstatteten. Das bewerteten und bewerten viele als Verteidigung der Reputation von Wirecard durch die Bafin. Was aus Wirecard wurde, ist bekannt.

Nun scheint die Bafin es für eine gute Idee zu halten, im „Kugelhagel“ die Richtung zu wechseln.

Als Finanztransaktionsabwickler düpierte Wirecard mit seiner (vorgetäuschten) Dynamik die traditionellen Kreditinstitute nicht wenig. Diese waren in den Augen vieler samt ihrer Produktpalette ungefähr so attraktiv wie alte Hüte.

In einer aktuellen Pressemitteilung empfiehlt die BaFin nun Verbrauchern, ihre Prämiensparverträge sorgfältig zu überprüfen. Viele ältere Verträge enthalten Zinsanpassungsklauseln, mit denen (die oben als „alte Hüte“ erwähnten) Kreditinstitute die zugesicherte Verzinsung einseitig abändern könnten. Diese Klauseln sind laut Bundesgerichtshof (BGH) seit 2004 unwirksam. JA, richtig gelesen, NEIN, kein Tippfehler. Die BaFin wird im Jahr 2020 aufgrund eines BGH-Urteils aus 2004 aktiv.

Wir meinen, das erklärt einiges. Und, sollte da draußen noch ein Prämiensparer aktiv sein, bitte melden, wir kümmern uns seit über zwei Jahrzehnten gerne darum. Und seit 02.12.2020 sogar mit dem (zweifelhaften) Segen der BaFin.

 

Ihr

Frank Tengler-Marx

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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