Von ehrbaren Kaufleuten und Steuermännern…

Jahrhunderte lang waren „Anstand und Sitte des ehrbaren Kaufmanns“[1] eine Gewähr für einen geordneten Umgang der Protagonisten im Geschäftsleben. Heute ist der Begriff fast vergessen und gilt, wenn ihn einer noch kennt, als antiquiert.

Als sprichwörtlichen Hüter des Grals hat der Gesetzgeber die Industrie- und Handelskammern bestimmt1. Und auch wenn der Begriff des „ehrbaren Kaufmanns“ zunehmend durch Soft-Law-Anglizismen wie „Compliance“, „Good Governance“, „Fair Play“ und „Corporate Social Responsibility (CSR)“ verdrängt wird[2], sind Anstand und Sitte noch immer das schärfste Schwert im Wettbewerb.

Sie haben Zweifel? Wir glauben daran und haben unseren Anstand und unsere Sitten in ein modernes Textwerk namens Code of Conduct (auf gut Deutsch: Verhaltensregeln) geschrieben. Nicht neu, denn gelebt wird das bei ProConsult seit 25 Jahren und bisher verwendeten wir das Textwerk unseres Berufsverbandes BDVM, aber umso bedeutender in den heutigen, unruhigen Zeiten. So willkürlich die Politik auch durch die Krise steuert, so charakterlich labil viele unserer größten Unternehmen ihre Geschäfte auch führen und wie groß auch immer die gesellschaftliche Spaltung noch werden sollte: Wir halten Kurs, denn den guten Steuermann erkennt man im Sturm!

Frank Tengler-Marx

 

 

 

 

 

 

 

 

 


[1] §1 (1) IHKG – Gesetz zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern
[2] Prof. Dr. Stephan Wernicke, https://www.dihk.de/de/themen-und-positionen/recht-in-der-wirtschaft/ehrbarer-kaufmann-2728
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