Schaden durch Unwetter-Was tun?

Damit Sie im Schadenfall wissen, was zu tun ist, haben wir ein paar Hinweise gesammelt.

Ist ein Schadenereignis eingetreten, melden Sie uns diesen bitte umgehend an unsere untenstehenden Kontaktdaten.

Für eine schnelle Bearbeitung sind folgende Informationen relevant:

  • Genauer Schadentag
  • Schilderung des Schadenhergangs
  • Schilderung der Schadenursache
  • Fotos aller Schäden an den Gebäudeteilen in Detail- und Gesamtansicht
  • Rechnung nach Ausführung der Arbeiten
  • Bei Überschwemmungsschäden: Schilderung und Skizze, wie das Wasser den Weg in das Gebäude finden konnte; nach Möglichkeit Fotos von der Überschwemmung; nach Möglichkeit Wasserspuren an den Gebäudeaußenwänden; Zeitungsberichte

Wichtig: Bewahren Sie beschädigte Teile bis zur endgültigen Regulierung auf.

Schadenminderungsmaßnahmen

Maßnahmen, die ausschließlich dazu dienen, größere Schäden zu verhindern, wie z. B. notwendige Trocknungen, sind vom Versicherungsnehmer zu veranlassen und können ohne Rücksprache mit dem Versicherer ergriffen werden.

Handelt es sich um einen Elementarschaden?

Im Falle eines Schadens, der durch die Natur hervorgerufen wurde, dazu zählen Hagel, Sturm und Überschwemmungen, können Trocknungsmaßnahmen im Rahmen der Schadenminderung nötig werden. Eine Feuchtigkeitsmessung in Form des vollständigen Feuchtemessprotokolls (Anfangs- Zwischen- und Schlussmessung) ist maßgebend, um die Notwendigkeit und den Erfolg dieser Maßnahme zu prüfen.

Kostenvoranschlag

Schadenbedingte Reparaturen an den versicherten Sachen können bis zu einer bestimmten Preishöhe, die abhängig vom Versicherer ist, mit zwingender Einreichung von Schadenfotos veranlasst werden. Sollten die Kosten darüber liegen, müssen vorab Kostenvoranschläge samt Fotos zur Prüfung und Freigabe eingereicht werden. Für Folgeschäden ist dies ebenfalls erforderlich.

Abschließende Kostenübernahmen

Bis eine abschließende Kostenübernahme erfolgt, sind die wichtigsten Erstmaßnahmen erfahrungsgemäß bereits eingeleitet und teilweise sogar schon abgeschlossen.

Sie sollten vom ersten Tag an darauf achten, dass alle Unterlagen, Fotos, beschädigte Sachen und ähnliche Nachweise aufbewahrt und umgehend eingereicht werden.

Haben Sie weitere Fragen?

Sprechen Sie uns an oder schreiben Sie uns!

Ihr Team ProConsult
Tel.: 06431 25993
E-Mail: schaden@pro-consult.de
WhatsApp: 0157 35991359

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