Versicherer bieten Kfz-Haftpflicht für ukrainische Fahrzeuge

Aus den Medienberichten darf man schließen, dass die meisten ukrainischen Flüchtlinge per Bus oder Bahn einreisen. Kommen Flüchtlinge mit dem eigenen PKW nach Deutschland, können darunter auch Fahrzeuge sein, die nicht über eine in Deutschland gültige Kfz-Haftpflichtversicherung verfügen.

Ohne gültigen Versicherungsschutz ist das Führen eines PKW in Deutschland nicht erlaubt. Das hilft den Betroffenen aber wenig. Gute Nachrichten kommen diesbezüglich vom GDV – Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. per Medieninformation auf der Verbandshomepage:

„Im Falle eines Unfalls tragen die deutschen Versicherer die Schäden und Fahrende des ukrainischen Pkw müssen nicht befürchten, in Regress genommen zu werden. Die Übernahme der Schäden gilt zunächst bis zum 31. Mai dieses Jahres. Die Regulierung übernimmt das Deutsche Büro Grüne Karte. Betroffene können sich nach einem Unfall dorthin wenden.“

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