Durch das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) hat Deutschland nun die EU-Hinweisgeberschutzrichtlinie umgesetzt. Mit dem Gesetz sollen Hinweisgeber, auch Whistleblower genannt, besser geschützt werden. Es gilt für verschiedene Arten von Beschäftigungsgebern, wie Kapitalgesellschaften, Personengesellschaften und eingetragene Genossenschaften und verpflichtet Unternehmen mit mindestens 50 Beschäftigten dazu, interne Meldestellen einzurichten, um den Whistleblowern einen sicheren Kanal zur Meldung von Verstößen […]
